Hintergrund Informationen
Sie werden sich sicherlich wundern warum gegenüber früher keine Informationen mehr zu den Hintergründen vorhanden sind.
Also Nennung von Planungsbüros, Busunternehmen, Gaststätten sowie Herstellern, Zulieferern, Zwischenhändler und Verkäufer sowie Sprecher.
Das liegt an
- Faulheit / Zeitmangel
- Nutzlosigkeit in hiessigen Fall (Infos sind für Standardverbraucher meist zwecklos)
- Spart Ärger mit (deren) Anwälten
- lässt die Mafia im Unklaren war wir schon wissen
Sie können aber sicher sein, dass ich (nicht nur alleine) inzwischen eine ganze Masse an Daten zusammen habe, die im Groben schon einen sehr guten Blick
auf das Ganze der Verbindungen zwischen den einzelnen echten Unternehmen bis zur fingierten Gewinneinladung erlauben.
Aus den schon wieder täglichen eingehenden Meldungen werden Termine, Busunternehmen und Gaststätten schon eher nebenbei katalogisiert und mit ergänzenden
Daten versehen.
Hereinkommende Bestellscheine, Buchungsbestätigungen sowie Lieferscheine und Zahlungsbestätigungen ergänzen die Offenlegung der Geschäftsverbindungen.
Das führt schon immer häufiger zu erfolgreichen Klagen gegen einzelne Subjekte dieser 'Mafia' und empfindlichen Störungen deren Geschaftsvorgänge. Auch
die Anwaltskosten und Verurteilungen zur Auszahlung der Gewinne treffen die Hintermänner immer häufiger.
Für unbedarfte Besucher und Gewinner sind diese Daten insoweit unwichtig, so dass unsere Datenbank nur Anwälten und Behörden zugänglich ist.
Wollen Sie selber Ihren Gewinn einklagen, wissen aber dass Sie gegen ein Postfach nicht angehen können, stehen Ihnen zwei Wege offen:
- Ermittlung des Postfachinhabers
- Ermittlung des Sprechers bei der Veranstaltung
und Klage auf Auszahlung des Gewinnversprechens.
Wenn Sie die Daten einer klagefähigen Person oder Firma haben der das Schreiben einigermassen zugeordnet werden kann sind Sie auf dem richtigen Weg.
Wenn Sie einfach nur erkennen, das Ihr Schreiben eine Finte ist und sich NICHT verlocken lassen ist schon viel Gewonnen.
Wir sehen es jedoch sehr gerne wenn Sie uns wenigstens die Daten Ihres Briefes per Meldung zukommen lassen, und sich selber per Antwortkarte (ohne Porto)
angemeldet haben. Einfach die Briefe aufheben, hier melden und schon kommt diese 'Mafia' in Probleme.
Steter Tropfen höhlt den Stein !
Viel Vergnügen, Ihr
Thomas Wiegand
Hinweis zur berechtigten Nennung von Klarnamen:
Quelle: medien-internet-und-recht.de
3. Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren - und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.). Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung. Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus. Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79).